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Putzfrau anstellen - Das muss man wissen

Wer bei sich zu Hause eine Putzfrau beschäftigt, gilt als ihr Arbeitgeber. Mit allen Rechten und Pflichten. Das fängt mit dem Arbeitsvertrag an und hört beim Lohn auf.

Vertrag

Von Gesetzes wegen ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag nicht zwingend vorgeschrieben. Halten Sie die wichtigsten Punkte trotzdem schriftlich fest:

  • Arbeitgeber, Arbeitnehmerin

  • Arbeitszeiten, Arbeitsort

  • Bruttolohn pro Stunde

  • Abzüge (AHV/IV/EO,Arbeitslosenversicherung, Unfall)

  • Ferienentschädigung

  • Lohnfortzahlung bei Krankheit

  • Vertragsbeginn, Probezeit,Kündigungsfrist

  • Pflichtenheft

Anmeldung bei den Sozialversicherungen

Im Rahmen des «vereinfachten Abrechnungsverfahrens» gibt es bei der AHV ein Anmeldeformular zum Ausfüllen. Über dieses Formular kann auch die Unfallversicherung abgeschlossen werden.

Schicken Sie das ausgefüllte Formular zusammen mit dem AHV-Ausweis Ihrer Putzfrau ein. Als Arbeitgeber erhalten Sie jährlich eine Lohndeklaration zum Ausfüllen und eine Prämienrechnung.

Berufsunfälle müssen obligatorisch versichert sein. Arbeitet Ihre Raumpflegerin mehr als 8 Stunden pro Woche in Ihrem Haushalt, muss sie auch gegen Nichtbetriebsunfälle versichert sein.

Bei Krankheit hat Ihre Putzhilfe Anspruch auf Lohnfortzahlung. Wie lange, das bestimmt sich nach kantonalen Vorschriften für Hausangestellte, den so genannten «Normalarbeitsverträgen».

Schäden

Haftet Ihre privat angestellte Putzhilfe für Kratzer im Parkett oder den Sprung im Lavabo? Kommt drauf an. Bei absichtlichem oder grob fahrlässigem Handeln können Angestellte zur Kasse gebeten werden. Bei grob fahrlässigem Handeln fallen bei der Beurteilung aber auch die Höhe ihres Gehalts, Qualifikation und Erfahrung, die Höhe des Schadensrisikos im betreffenden Beruf sowie die angemessene Instruktion und Überwachung durch den Arbeitgeber ins Gewicht.

Die Umstände des konkreten Einzelfalls bestimmen, ob Ihre Putzhilfe eine Entschädigung schuldet. Faustregel: tief entlöhnten Angestellten ist es in der Regel nicht oder nur in sehr geringem Masse zumutbar, das Schadensrisiko mitzutragen.

Mit einer selbst angestellten Reinigungskraft kann man -zumindest auf den ersten Blick - vielleicht Geld sparen. 
Aber ist der Aufwand für Rekrutierung und Bürokratie, der Stress bei krankheits- und unfallbedingten Ausfällen Ihrer Perle oder der Ärger über Schäden es wirklich wert, sich diese Verantwortung auf zu halsen? 

Sind Sie lieber Arbeitgeber mit Pflichten, oder doch besser...

...Kunde mit Schutz und Rechten?

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«Kann sich eine Putzfrau gegen Lohnausfall versichern?»

Wer wegen Krankheit nicht arbeiten kann, bekommt – mindestens eine beschränkte Zeit lang – seinen Lohn trotzdem ausbezahlt. Wie ist das aber, wenn eine Putzfrau nicht arbeiten kommt, weil sie krank ist? «Espresso» sagt, ob es für diesen Fall Versicherungen gibt und wer sie abschliessen muss.

Hier lesen und hören Sie den Artikel.

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